Fachkräfte werden im Ausland rekrutiert und anschließend für den Arbeitsmarkt in Deutschland qualifiziert. Auftraggebende und damit die zukünftigen Arbeitgebenden, die Fachkräfte suchen, werden von den IB-Partnerorganisationen im Ausland unterstützt, die den Vorauswahlprozess übernehmen. Die Rekrutierung des z.B. Pflegepersonals in Krankenhäusern, erfolgt durch den IB, seine Partnerorganisationen und den Auftraggebenden Hand in Hand.
Die Unternehmen legen die Kriterien für das Anforderungsprofil in Zusammenarbeit mit den Partnern in den jeweiligen Länder fest. Die Fachkräfte aus EU- und Nicht-EU-Ländern werden in das Leben und Arbeiten in Deutschland integriert. Die Auswahl erfolgt nach einer Vorselektion in Ihrem Heimatland. Der IB berücksichtigt dabei insbesondere das Qualifikationsniveau. Es sollten mindestens die geforderte fachliche Ausbildung, den entsprechenden Hochschulabschluss oder die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen vorhanden sein, damit eine Auswahl getroffen werden kann.
Der IB unterstützt bspw. auch junge Erwachsene aus dem Ausland bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz in Deutschland. Ähnlich wie bei der Suche von Fachkräften im Ausland ist der IB für die Unterbringung, sprachliche Qualifizierung, Integration und Betreuung Unterstützer. Der IB konzentriert sich besonders auf die Förderung von Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, um den jungen Erwachsenen eine Zukunftsperspektive zu bieten. Besonderes Augenmerk wird auf Ihre Mindestqualifikationen gelegt. Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Die Auswahl geeigneter Bewerber*innen erfolgt gemeinsam mit dem Arbeitgebenden im jeweiligen Land. In einigen Fällen gibt es auch Fördermöglichkeiten, zum Beispiel durch die Agentur für Arbeit. Eine Prüfung der Voraussetzungen wird im Vorfeld durchgeführt.
Als Fachkraft haben Sie die entsprechende Qualifikation in Ihrem Heimatland erworben , die Sie in Deutschland ausüben möchten.
Einige Jahre Arbeitserfahrung wirken sich positiv auf die Auswahl der Arbeitgebenden und vorallem auf die berufliche Anerkennung aus.
Interesse an der deutschen Sprache und der Kultur sind im Integrationsprozess selbstverständlich unverzichtbar.
Dokumente, die für die berufliche Anerkennung notwendig sind: